Was tun bei Mietrückständen? – Ein Leitfaden für Mieter und Vermieter
Veröffentlicht am: 27. Mai 2025
Mietrückstände sind für beide Seiten belastend: Mieter geraten in finanzielle Schwierigkeiten, Vermieter sehen sich mit ausbleibenden Einnahmen konfrontiert. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und zeigt auf, wie Mieter und Vermieter angemessen reagieren können.
Wann liegt ein Mietrückstand vor?
Laut § 556b Abs. 1 BGB ist die Miete spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats zu zahlen. Bleibt die Zahlung aus, gerät der Mieter in Verzug. Ein Mietrückstand liegt vor, wenn die Miete nicht oder nur teilweise gezahlt wurde.
Handlungsempfehlungen für Mieter
- Frühzeitige Kommunikation: Informieren Sie den Vermieter umgehend über Zahlungsschwierigkeiten.
- Ratenzahlung vereinbaren: Schlagen Sie eine realistische Ratenzahlung vor, um Rückstände abzubauen.
- Beratung in Anspruch nehmen: Wenden Sie sich an Mietervereine oder Schuldnerberatungsstellen für Unterstützung.
- Sozialleistungen prüfen: Erkundigen Sie sich, ob Sie Anspruch auf Wohngeld oder andere Unterstützungen haben.
Handlungsempfehlungen für Vermieter
Kündigung prüfen: Bei fortbestehendem Mietrückstand sollten Sie die Möglichkeit einer Kündigung in Betracht ziehen.
Persönliches Gespräch: Suchen Sie das Gespräch mit dem Mieter, um die Gründe für den Rückstand zu klären.
Schriftliche Mahnung: Fordern Sie den ausstehenden Betrag schriftlich mit angemessener Fristsetzung ein.
