Kündigungsfristen im Mietrecht: Das sollten Mieter und Vermieter wissen
Kündigungsfristen im Mietrecht sorgen regelmäßig für Unsicherheit – auf beiden Seiten des Mietvertrags. Wann kann ein Mieter kündigen? Wie lange ist die Kündigungsfrist für Vermieter? Und was gilt bei Modernisierung oder Eigenbedarf? Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Regelungen verständlich und praxisnah.
1. Gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter (§ 573c Abs. 1 BGB)
Mieter haben das Recht, jederzeit ordentlich zu kündigen – mit einer Frist von drei Monaten. Diese Frist gilt unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht.
- Beispiel: Kündigung zum 31. August → Zugang beim Vermieter bis spätestens 3. Werktag im Juni
⏳ Frist beachten: Die Dreimonatsfrist gilt ab dem Monat, in dem die Kündigung dem Vermieter bis zum dritten Werktag zugeht.
2. Kündigungsfristen für Vermieter: gestaffelt nach Mietdauer
Für Vermieter gelten längere Kündigungsfristen, abhängig von der Mietdauer (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB):
| Mietdauer | Kündigungsfrist |
|---|---|
| bis 5 Jahre | 3 Monate |
| 5 bis 8 Jahre | 6 Monate |
| mehr als 8 Jahre | 9 Monate |
Zur genauen Berechnung Ihrer Kündigungsfrist empfehlen wir den Smart-Rechner:
(externer Link, s. Disclaimer am Ende der Seite)
⚠️ Wichtig: Vermieter müssen ein berechtigtes Interesse (z. B. Eigenbedarf) klar und nachvollziehbar darlegen.
3. Sonderkündigungsrecht bei Modernisierung (§ 555e BGB)
Erhält der Mieter eine Modernisierungsankündigung, darf er das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
📄 Sonderregelung: Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens einen Monat nach Zugang der Ankündigung zugehen.
4. Kündigung wegen Eigenbedarf
Vermieter können bei berechtigtem Eigenbedarf kündigen. Die Fristen bleiben gleich wie bei einer ordentlichen Kündigung.
📘 Urteil: BGH, Urteil vom 15. April 2015 – VIII ZR 276/14: Die Begründung muss dem Mieter die Überprüfung der Kündigung ermöglichen.
Zum Urteil beim BGH »
5. Schriftform und Zugang der Kündigung
Eine Kündigung ist nur wirksam in Schriftform – also auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 BGB).
💡 Tipp: Lassen Sie sich den Zugang durch den Vermieter bestätigen – mit Zeugen oder per Einschreiben.
6. Empfohlene Musterkündigungsschreiben zum Download
Ich empfehle folgende Musterkündigungsschreiben zum Download:
- ImmoScout24 – interaktiver Musterschreiber
- Fachanwalt.de – redaktionelles Musterschreiben
- Zürich – Word/PDF-Formular
- Allianz – strukturierte PDF-Vorlage
7. Fazit
Die Kündigungsfristen im Mietrecht sind klar geregelt. Wer seine Rechte kennt, kann Ärger vermeiden und rechtzeitig handeln.
Weitere Informationen: https://mietrechtkompakt.de/Themen-auf-mietrechtkompakt/
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