Bio:

Mein Name ist Ralf Mydlak und ich befasse mich seit über 30 Jahren mit dem deutschen Mietrecht. Ich bin als juristischer Berater bei einem Mieterschutzverein e.V. tätig.

Zuvor war ich als selbstständiger Rechtsanwalt und Hausverwalter in Berlin tätig, mit einem klaren Schwerpunkt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Auch dort stand für mich stets im Vordergrund, Menschen in schwierigen Situationen verständlich und praxisnah zu begleiten.

In dieser Zeit habe ich unzählige Mieterinnen und Mieter bei mietrechtlichen Fragen unterstützt – sei es beim Abschluss eines Mietvertrags, bei Streitigkeiten um Betriebskosten oder bei Fragen rund um Kündigung und Schönheitsreparaturen.

Meine juristische Ausbildung habe ich an der Universität Münster absolviert. Es folgte das Rechtsreferendariat am Landgericht Bielefeld, eine praktische Ausbildungszeit, in der ich unter anderem bei Gerichten, Anwaltskanzleien und in der Verwaltung gearbeitet habe.

Mit diesem Blog verfolge ich das Ziel, rechtliche Themen rund um das Wohnen verständlich, aktuell und lebensnah aufzubereiten. Denn Mietrecht betrifft viele Menschen im Alltag – sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vermieterinnen und Vermieter. Mein Anspruch ist es, juristische Zusammenhänge so zu erklären, dass sie auch ohne juristische Vorkenntnisse nachvollziehbar sind.

Auf diesem Blog finden Sie Hinweise, Erläuterungen und aktuelle Urteile, die ich für Sie einordne. Sie müssen kein Jurist sein, um hier mitzukommen – im Gegenteil: Ich schreibe bewusst für alle, die Orientierung suchen oder sich einfach über ihre Rechte und Pflichten informieren möchten.

Weitere Informationen und Analysen finden Sie regelmäßig hier auf dem Blog.

Neben meinem Engagement im Mietrecht engagiere ich mich publizistisch und äußere mich dort gezielt im Spannungsfeld zwischen Recht und Gesellschaft. Aktuell finden Sie von mir folgende Beiträge auf telepolis.de:


Transparenzgesetz – Wenn Werbe-Labels zur Hausdurchsuchung führen
Das frei Mandat kennt keine Ausnahme – auch nicht bei Richterwahlen
Gericht zieht klare Grenzen: Klimaziele sind keine Absichtserklärung

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