Kurz & klar beantwortet: die wichtigsten Fragen zu Schönheitsreparaturen – auf Basis aktueller BGH-Rechtsprechung (starre Fristen, Farbwahl, unrenovierte Übergabe, Abgeltungsklauseln). Mehr Details im Leitartikel: Schönheitsreparaturen im Mietrecht.

  • Was zählt zu den Schönheitsreparaturen? Streichen/Tapezieren von Wänden und Decken, Lackieren von Türen, Fensterinnenseiten, Heizkörpern und Fußleisten – also Beseitigung normaler Abnutzung, nicht von Mängeln.(Quelle: berliner-mieterverein.de)
  • Muss ich renovieren, wenn es im Mietvertrag steht? Nur bei wirksamer Klausel. Unzulässig sind u. a. starre Fristen oder strikte Farbzwänge; solche Klauseln sind unwirksam.(Quelle: BGH VIII ZR 178/05 – dejure.org)
  • Sind starre Fristen (z. B. „alle 3/5/7 Jahre“) erlaubt? Nein. Renovierungspflichten müssen am tatsächlichen Zustand anknüpfen („bei Bedarf“, „in der Regel“); starre Pläne sind unwirksam.(Quelle: BGH VIII ZR 178/05 – dejure.org)
  • Darf der Vermieter helle/neutrale Farben vorschreiben? Während der Mietzeit regelmäßig nein. Bei Rückgabe genügt ein neutraler, gebrauchstauglicher Zustand – keine starre Weißpflicht.(Quelle: berliner-mieterverein.de)
  • Was gilt bei unrenovierter Übergabe der Wohnung? Bei unrenovierter Überlassung sind formularmäßige Renovierungspflichten oft unwirksam. Der Mieter kann Renovierung verlangen; regelmäßig hält der BGH eine hälftige Kostenteilung für sachgerecht.(Quelle: BGH PM 90/2020)
  • Wer trägt die Beweislast für den Zustand bei Einzug? Im Streitfall muss der Mieter darlegen, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wurde (Übergabeprotokoll, Fotos, Zeugen).(Quelle: test.de)
  • Kann ich Kosten zurückverlangen, wenn meine Klausel unwirksam war? Ja. Wurden Arbeiten aufgrund einer unwirksamen Klausel ausgeführt, kommen Erstattungsansprüche in Betracht. Beachte kurze Fristen – früh prüfen lassen.(Quelle: test.de, hausundgrund.de)
  • Zählen Kleinreparaturen zu Schönheitsreparaturen? Nein. Kleinreparaturen sind Instandsetzung und nur mit klarer, betragsmäßig begrenzter Klausel auf den Mieter übertragbar.(Quelle: § 535 BGB, test.de)
  • Sind Quoten-/Abgeltungsklauseln beim Auszug zulässig? Formularmäßige Quotenabgeltungsklauseln hat der BGH 2015 für unwirksam erklärt; pauschale Endrenovierungen ebenso.(Quelle: BGH 18.03.2015 – VIII ZR 242/13)
  • Wie formuliere ich zulässige Fristen im Mietvertrag? Mit Richtwerten und Zustandsbezug („in der Regel“, „bei Bedarf“). Zuspitzungen wie „spätestens“/„mindestens“ vermeiden – sie machen Klauseln starr.(Quelle: hausundgrund.de)
  • Was passiert, wenn die Klausel unwirksam ist? Dann gilt § 535 BGB: Der Vermieter trägt die Erhaltungslast und damit auch die Schönheitsreparaturen. Vom Mieter geleistete Arbeiten können Ersatzansprüche auslösen.(Quelle: gesetze-im-internet.de – § 535 BGB)
  • Darf ich „alles neu tapezieren“ beim Auszug verlangen? Pauschale Endrenovierungspflichten ohne Zustandsprüfung sind unwirksam. Maßgeblich ist der tatsächliche Abnutzungsgrad.(Quelle: berliner-mieterverein.de)
  • Müssen Dübellöcher verspachtelt werden? Übliche Dübellöcher gelten als vertragsgemäße Abnutzung; ein übermäßiger Umfang kann jedoch Beseitigungspflichten auslösen.(Quelle: test.de)
  • Muss ein Malerfachbetrieb beauftragt werden? Nein. Der Mieter darf in Eigenleistung arbeiten; die Ausführung muss fachgerecht und ordentlich sein.(Quelle: berliner-mieterverein.de)

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